Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Geräte nach DGUV

Elektrische Geräte müssen in regelmäßigen Abständen geprüft werden, damit ein sicheres Arbeiten mit ihnen gewährleistet ist. Bei der Prüfung wird zwischen ortsfesten Geräten (fest verbauten) und ortsveränderlichen Geräten (mobilen) unterschieden. Solche Geräte werden in den gesetzlichen Vorgaben auch elektrische Betriebsmittel genannt. Der Begriff „Betriebsmittel“ schließt dabei Geräte und Arbeitsmittel nach der BetrSichV mit ein. Diese Prüfungen stellen einen wesentlichen Grundstein dar, damit Sie diese Geräte bei Ihren Bauvorhaben verwenden dürfen. Sie tragen die Verantwortung, dass die notwendigen Prüfungen erfolgt sind. Sonst könnten die Geräte im Einsatz stillgelegt werden.

Grundlagen zu entsprechenden Prüfungen

Die Notwendigkeit der Prüfung ergibt sich aus den Aspekten der Sicherheit. Die Verpflichtung zur Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Geräte ergibt sich hingegen aus der Betriebssicherheitsverordnung § 14. Ebenfalls ist die Verpflichtung zur Prüfung in der DGUV Vorschrift 3 § 5 festgehalten. Die Arbeitsmittel werden innerhalb der Prüffristen einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen. Die Prüffristen werden vom Arbeitgeber und einer zur Prüfung befähigten Person festgesetzt. Dabei finden auch die Einsatzbedingungen der Geräte vor Ort Berücksichtigung. Aus der TRBS 1203 „Befähigte Personen – besondere Anforderungen – elektrische Gefährdungen“ können Sie entnehmen, welche Kriterien eine „Befähigte Person“ erfüllen muss. In der Regel reicht aber eine Elektrofachkraft aus. Prüffristen richten sich danach, dass vor der ersten Inbetriebnahme ein einwandfreier Zustand des Arbeitsgeräts sichergestellt werden muss. Während des Betriebes festgestellte Mängel müssen innerhalb einer angemessenen Zeitspanne erfüllt werden können. Wartung und Instandhaltung der Geräte ist dem Prüfrhythmus anzupassen.

Was genau wird geprüft?

Die zur Prüfung befähigte Person führt die Prüfung meistens mit Hilfestellungen durch. Aus den Bedienungsanleitungen der Hersteller lassen sich alle relevanten Informationen entnehmen, die gecheckt werden müssen. Aus der DGUV Vorschrift 3 § 5 und der technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS 1201) gehen neben den Fristen auch weitere Hilfestellungen zur Prüfung hervor. In der Unfallverhütungsvorschrift sind ebenfalls die Prüfungsfristen von ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Geräten angegeben (Tabelle 1 A, 1 B sowie 1 C). Dazu werden Orientierungswerte mitgeliefert, die die Elektrofachkraft in der Praxis unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen des Einsatzes der Geräte anwenden kann. Anhand weiterer Erfahrungswerte und gesetzlicher Rahmenbedingungen ergibt sich der Rahmen, in dem die Prüfung zu erfolgen hat. Werden Maschinen und Geräte sachgemäß bedient, stellen solche Prüfungen keine Hindernisse dar. Die Prüfungen lassen sich in folgende Teile aufgliedern:

Sichtprüfung

Messtechnische Prüfung

Bewertung der Ergebnisse der Messung

Prüfung der Funktion

Dokumentation und Reporting

Unsere Leistungen im Bereich Prüfungen

Bei unseren Kunden führen wir die gesetzlichen Prüfungen gemäß den geltenden Bestimmungen und Vorschriften innerhalb der festgesetzten Fristen durch, sodass ein reibungsloser Betrieb in Ihren Projekten gewährleistet wird. Unsere Fachkräfte sorgen für eine genaue Dokumentation.

Sollten Sie uns als Sachverständige für eine Prüfungsleistung benötigen, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserem Kundenservice. Im Anschluss erfolgt eine Terminierung, sodass Ihre Prüfung fristgerecht erfolgen kann. Bei weiteren Fragen rund um das Thema „Prüfungsleistungen“ erreichen Sie uns zu unseren Geschäftszeiten.

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